Der Gesetzgeber hat zum 23.12.2020 die Beauftragung von Immobilienmaklern neu geregelt. Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, ist wie bisher ein Maklervertrag erforderlich. Dieser bedarf nunmehr der Textform. Mit wenigen Klicks kann dies umgesetzt werden. Klicken Sie dazu auf den Link unter dem untenstehenden angefragten Objekt. Hinweis: Sofern Sie mit uns einen Maklervertrag über den untenstehenden Link schließen, können Sie diesen binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Abschluss des Maklervertrags ist kostenfrei. Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn ein notariell beurkundeter und wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Damit Ihre Anfrage weiter bearbeitet werden kann, folgen Sie bitte dem Link zum Abschluss des Maklervertrages.
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